Bitte beachten Sie das ich keine festen Öffnungszeiten habe und nur mit vorhergehender Terminabsprache Gerätschaften verleihen kann.
Anfragen per ✉ Kontaktformular oder ☎ rufen Sie mich an: 0173/3678102

Wichtige Information für die Mieter

Wichtige Informationen:
 
  • Bitte reservieren Sie die Maschine und Werkzeuge für Ihre und meine Planung rechtzeitig und geben Sie mir die ungefähre Mietdauer an. Bitte vereinbaren Sie mit mir den Abholtermin – falls gewünscht
  • Bei der Übergabe der Mietsache ist aus Sicherheitsgründen der Personalausweis vorzuzeigen
  • Mindestmietzeit beträgt einen Tag, von Abholung/Lieferung 24h
  • Mietzeit beginnt mit der Abholung des vereinbarten Tages und endet mit der Rückgabe am folge Tag.
  • Selbstverständlich ist es möglich, Ihnen die Maschinen und Werkzeuge auf Ihre Baustelle zu liefern. Die Berechnung erfolgt nach Kilometern. Siehe Abhol- und Lieferservice
  • Vor Mietbeginn ist die zu erwartende vollständige Miete inkl. aller Nebenkosten in voller Höhe zu entrichten. Der Betrag ist in Bar oder per Überweisung nach Rechnungserhalt zu zahlen.
  • Aus Sicherheitsgründen wird eine Kaution in Bar fällig, diese richtet sich nach dem Werkzeug-, Maschinenwert.
  • Das auf eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietverhältnis endet mit Ablauf der
    vereinbarten Mietdauer und ist ordentlich nicht kündbar
  • Kraft- und Betriebsstoffe sind im Mietpreis nicht enthalten
  • Ich stelle Ihnen die Maschinen vollgetankt und gereinigt zur Verfügung, daher bitte ich diese auch wieder vollgetankt und gereinigt zurück zu geben. Andernfalls, werden die nachzufüllende Kraftstoffe nach Tagespreisen + 25% Aufschlag berechnet. Die erforderlichen Reinigungskosten werden nach Aufwand berechnet und von der Kaution abgezogen
  • Ich überprüfe und warte meine Mietmaschinen regelmäßig. Sie als Mieter sind für die regelmäßige Kontrolle der Schmierstoffe/ Kühlmittel und das tägliche Abschmieren der Lager und Gelenke in der Sorgfaltspflicht gegenüber meinem Eigentum
  • Die Werkzeuge und Maschinen sind vor Nässe und starker Verschmutzung zu schützen
  • Wird ein Kleingerät ohne Versicherung gestohlen oder unterschlagen, sowie durch sonstige Einflüsse beschädigt oder vernichtet, einschließlich Teilen und Zubehör, haftet der Mieter in vollem Umfang und hat dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzten. Diebstahl
    und Beschädigung müssen unverzüglich der Polizei und dem Vermieter angezeigt werden. Ich bitte Sie daher für die zusätzliche Sicherung der Maschinen auf Ihren Baustellen zu sorgen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Behandlung entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang
  • Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters einem Dritten keine Nutzungsrechte an dem Mietgegenstand einräumen, noch Rechte aus dem
    Mietvertrag abtreten

Hier geht es zu den AGBs von Werkzeugverleih Rüger

 
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